Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung

Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ab 1. Januar 2020 beschlossen. Mit dem Steuerabzug von 20 Prozent der Kosten je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung pro Objekt ist das Programm ein wirklicher Anreiz für Eigentümer, notwendige energetischen Sanierungen in naher Zukunft vorzunehmen. Dachdecker und Dachdeckerinnen tragen mit Dämm-Maßnahmen an Dächern und Fassade viel dazu bei, Energie einzusparen. Damit hilft das Dachdeckerhandwerk beim Erreichen der Klimaziele.

Am 20.12.2019 hat der Bundesrat die Steuergesetze zum Klimaschutzpaket verabschiedet.

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als förderfähig eingestuft sind. Dazu zählen:

• Wärmedämmung Wände, Dach, Geschossdecken,

• Erneuerung der Fenster oder Außentüren

• Erneuerung und Einbau von Lüftungsanlagen

• Erneuerung von Heizungsanlagen

• Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

• Optimierung bestehender Heizungsanlagen 

Die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten befristet vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Übrigens: Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde!