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12.10.11
Was die Energiewende für Eigentümer bedeutet

Die Bundesregierung plant, Eigentümer bei der energetischen Sanierung stärker zu fördern – mit Geld, Steuernachlässen und vermieterfreundlichen Gesetzen. Die Mieter müssen mitziehen.

Die Regierung plant den Atomausstieg und schraubt dafür an einer ganzen Reihe von Gesetzen: Kernkraftwerke abschalten, alternative Energiequellen fördern, Netzinfrastruktur ausbauen, lauten die großen Herausforderungen. Die Energiewende kann allerdings nur gelingen, wenn mit der erzeugten Energie sparsamer umgegangen wird. Daher steht auch der Wohnungsmarkt im Fokus der Überlegungen. Die energetische Sanierung von Gebäuden sieht die Bundesregierung als einen wichtigen Pfeiler ihres Energiekonzepts.

Im Zuge der Beschlüsse zur Energiewende vereinbarte die Koalition am Montag einen Plan, wie die Gebäudesanierung künftig vorangetrieben werden kann. Demnach stehen für Förderprogramme der staatlichen Bank KfW von 2012 bis 2014 nun jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist eine Steigerung von mehr als 50 Prozent gegenüber 2011. Der deutsche Handwerksverband hätte zwar lieber eine Summe von zwei Milliarden gesehen, so hoch war die Förderung bereits 2009 einmal. Doch auch so hofft die Branche auf einen großen Schub durch Aufträge zur Sanierung veralteter Heizungen und Gebäude.

Die in Aussicht gestellten 1,5 Milliarden Euro für die Gebäudesanierung fließen in Förderprogramme der staatseigenen KfW. Die Bank fördert Eigentümer mit günstigen Krediten und direkten Zuschüssen. Unterstützt wird die Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern, die Erneuerung der Fenster und Außentüren sowie der Einbau neuer Heizungs- und Entlüftungsanlagen. Bei der Förderung kann der Eigentümer zwischen der Kreditvariante und der Zuschussvariante wählen, also einem zinsverbilligten Darlehen oder einem Zuschuss in Höhe von derzeit fünf Prozent der Investitionssumme.

Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist sogar ein Zuschuss von bis zu 17,5 Prozent der Kosten drin. Wer hier stattdessen die Kreditvariante wählt, erhält zusätzlich zum verbilligten Darlehen einen Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 Prozent. Auch beim Neubau eines Effizienzhauses gibt es günstigere Kredite und Tilgungszuschüsse. Einzelheiten zu den Programmen lassen sich auf der Homepage der KfW finden.

Zusätzlich zur Aufstockung des Förderprogramms plant die Regierung, Eigentümer mit steuerlichen Anreizen zur Sanierung zu bewegen. Demnach können Immobilienbesitzer Modernisierungskosten künftig deutlich besser von der Steuer absetzen. Bislang konnte ein Vermieter, der für eine energetische Sanierung 150 000 Euro investierte, die Kosten über einen Zeitraum von 50 Jahren steuerlich abschreiben, wie der Eigentümerverband Haus & Grund vorrechnet. Ein solch langer Zeitraum ist für viele Besitzer unattraktiv. Künftig sollen daher die Kosten in voller Höhe bereits innerhalb von zehn Jahren beim Finanzamt geltend gemacht werden können. „Das dürfte insbesondere für private Vermieter ein geeigneter Investitionsanreiz sein“, sagt Haus & Grund-Präsident Kornemann.

Mieterhöhungen sind möglich:
Eine verstärkte Sanierungsneigung der Immobilienbesitzer senkt zwar langfristig die Energiekosten, kurzfristig aber könnten die Mieten steigen. Denn der Vermieter kann weiterhin bis zu elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Dem Mieterbund gefällt das gar nicht: Je höher die Sanierungskosten, desto stärker steige die Miete, unabhängig davon wie effizient die Maßnahme ist, kritisiert Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips.

Um die energetische Wende voranzutreiben, plant die Regierung zudem einige Änderungen im Mietrecht. Sie sollen die Position sanierungswilliger Vermieter gegenüber ihren Mietern stärken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Justizministerium nach der Sommerpause ins Parlament einbringen.

Demnach soll das Recht auf Mietminderung bei der energetischen Sanierung eingeschränkt werden. Mieter dürfen dann während der ersten drei Monate einer Baumaßnahme die Miete nicht mehr mindern, egal welche Unannehmlichkeiten ihnen entstehen. Erst nach dem Ablauf der drei Monate wäre die Minderung möglich. Der Mieterbund kritisiert, dass Mieter auch bei einem Ausfall von Heizung und Warmwasser sowie bei Belästigung durch Dreck und Lärm die volle Miete zahlen müssen. „Eine vergleichbare Regelung gibt es im Zivilrecht nicht noch einmal. Niemand muss 100 Prozent zahlen, wenn die Gegenleistung nicht zu 100 Prozent in Ordnung ist“, empört sich Mieterbund-Präsident Rips.

Energetische Sanierung ist weit gefasst:
Günstig für Vermieter ist, dass der Begriff der energetischen Sanierung weiter gefasst werden soll als bisher. „Die formalen Anforderungen an die Begründungspflichten des Vermieters bei Modernisierungen werden gesenkt“, heißt es im Entwurf. So reicht es beispielsweise aus, dass sich „der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht“ oder „die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden“.

Der Mieterbund kritisiert, dass die Sanierung nicht voraussetzt, dass dem Mieter tatsächlich Heizkosten-Ersparnisse entstehen. Zudem falle die Härtefall-Regelung für Mieter, die eine gestiegene Miete nicht zahlen könnten, de facto weg. Auch sie müssten künftig die Modernisierung und die damit verbundene Mieterhöhung akzeptieren.

Quelle: Focus online

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